„Wichtige Info für meine Kunden“ Die Mehrwertsteuersenkung wird bei Ihrer Gasrechnung berücksichtigt!

Selbstverständlich und ganz automatisch!
Sie müssen sich hierfür nicht bei uns melden!
Auch eine Mitteilung des Zählerstandes zum 30.06.2020 oder 31.12.2020 ist nicht erforderlich!

Endet Ihr Ablesezeitraum zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020, wird Ihr Verbrauch auf der nächsten Jahresrechnung in 2 Teillieferungen aufgeteilt:

  • Teillieferung 1 für den Verbrauch bis 30.06.2020 – abzurechnen mit 19 % USt.
  • Teillieferung 2 für den Verbrauch ab 01.07.2020 bis zum Ende des Ablesezeitraums – abzurechnen mit 16 % USt.

Endet Ihr Ablesezeitraum erst in 2021, erfolgt die Aufteilung in 3 Teillieferungen:

  • Teillieferung 1 für den Verbrauch bis 30.06.2020 – abzurechnen mit 19 % USt.
  • Teillieferung 2 für den Verbrauch ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 – abzurechnen mit 16 % USt.
  • Teillieferung 3 für den Verbrauch ab 01.01.2021 – abzurechnen mit 19 % USt.


Werden im Juli oder in den Folgemonaten die schon mitgeteilten Abschläge angepasst?
Nein. Abschläge, die wir Ihnen bereits vor der Mehrwertsteuersenkung auf Ihrer Abschlagsmitteilung oder der letzten Rechnung mitgeteilt haben, ziehen wir unverändert weiterhin ein.
Die Mehrwertsteuersenkung wird – wie oben beschrieben – bei der nächsten Jahresrechnung ganz automatisch an Sie weitergegeben.
Wichtig für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden: Sie können aus Abschlagsrechnungen, auf denen wir Ihnen einen Abschlag mit 19 % USt. mitgeteilt haben, auch weiterhin einen Vorsteuerabzug auf der Grundlage von 19 % geltend machen. Dies hat das Bundeministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 30.06.2020 unter Rz. 37 bestätigt.

Auf Basis welches Steuersatzes erfolgt die Abschlagsberechnung im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020?
Im 2. Halbjahr werden Abschläge bei Lieferbeginn oder bei einer Jahresrechnung für das dann folgende Lieferjahr 2020 / 2021 auf Basis der aktuell gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % berechnet.
Schöne Nachricht für Sie: Wird die Mehrwertsteuer zum 01.01.2021 angehoben, lassen wir Ihren Abschlag, der auf Basis 16 % MwSt. kalkuliert ist, unverändert bis zur nächsten Jahresrechnung weiterlaufen.

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