Wie funktioniert der Wechselprozess?

Ist der Anbieterwechsel mit Kosten verbunden? 
Nein. Der Wechsel ist für Sie kostenfrei.

Ist meine Energieversorgung trotz Anbieterwechsel sicher?
Ja. Bei einem Wechsel Ihres Anbieters besteht kein Risiko einer Versorgungsunterbrechung. Seitens der Versorger besteht eine Versorgungspflicht, die für jeden Kunden gilt. Die Versorgungssicherheit ist durch gesetzliche Rahmenbedingungen garantiert. 

Wie funktioniert der Anbieterwechsel?
Nachdem Sie sich für einen neuen Tarif entschieden hat, übernimmt der neue Anbieter alle Formalitäten: die Kündigung des bisherigen Lieferanten und die Anmeldung beim zuständigen Gasnetzbetreiber.

Wie lange dauert die Vertragsumstellung? 
Die Umstellung dauert im Regelfall drei bis sechs Wochen und ist abhängig von der Kündigungsfrist beim Vorlieferanten. Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.

Muss ich meinen Vermieter über den Wechsel informieren?
Nein. Wenn Sie selbst Vertragspartei Ihres aktuellen Versorgers sind, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren.

Erhalte ich ein Bestätigungsschreiben meines neuen Anbieters?
Ja. Nach erfolgreichem Versorgerwechsel erhalten Sie vor Versorgungsbeginn die Bestätigung samt Abschlagszahlung.

Ist bei einem Versorgerwechsel der Austausch des Zählers notwendig?
Nein. Bei einem Lieferantenwechsel müssen weder der Zähler noch die Leitungen erneuert oder ausgetauscht werden. 

Habe ich ein Widerrufsrecht?
Ja. Als Privatkunden haben Sie nach erfolgtem Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

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„Wichtige Info für meine Kunden“ Die Mehrwertsteuersenkung wird bei Ihrer Gasrechnung berücksichtigt!

Selbstverständlich und ganz automatisch!
Sie müssen sich hierfür nicht bei uns melden!
Auch eine Mitteilung des Zählerstandes zum 30.06.2020 oder 31.12.2020 ist nicht erforderlich!

Endet Ihr Ablesezeitraum zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020, wird Ihr Verbrauch auf der nächsten Jahresrechnung in 2 Teillieferungen aufgeteilt:

  • Teillieferung 1 für den Verbrauch bis 30.06.2020 – abzurechnen mit 19 % USt.
  • Teillieferung 2 für den Verbrauch ab 01.07.2020 bis zum Ende des Ablesezeitraums – abzurechnen mit 16 % USt.

Endet Ihr Ablesezeitraum erst in 2021, erfolgt die Aufteilung in 3 Teillieferungen:

  • Teillieferung 1 für den Verbrauch bis 30.06.2020 – abzurechnen mit 19 % USt.
  • Teillieferung 2 für den Verbrauch ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 – abzurechnen mit 16 % USt.
  • Teillieferung 3 für den Verbrauch ab 01.01.2021 – abzurechnen mit 19 % USt.


Werden im Juli oder in den Folgemonaten die schon mitgeteilten Abschläge angepasst?
Nein. Abschläge, die wir Ihnen bereits vor der Mehrwertsteuersenkung auf Ihrer Abschlagsmitteilung oder der letzten Rechnung mitgeteilt haben, ziehen wir unverändert weiterhin ein.
Die Mehrwertsteuersenkung wird – wie oben beschrieben – bei der nächsten Jahresrechnung ganz automatisch an Sie weitergegeben.
Wichtig für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden: Sie können aus Abschlagsrechnungen, auf denen wir Ihnen einen Abschlag mit 19 % USt. mitgeteilt haben, auch weiterhin einen Vorsteuerabzug auf der Grundlage von 19 % geltend machen. Dies hat das Bundeministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 30.06.2020 unter Rz. 37 bestätigt.

Auf Basis welches Steuersatzes erfolgt die Abschlagsberechnung im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020?
Im 2. Halbjahr werden Abschläge bei Lieferbeginn oder bei einer Jahresrechnung für das dann folgende Lieferjahr 2020 / 2021 auf Basis der aktuell gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % berechnet.
Schöne Nachricht für Sie: Wird die Mehrwertsteuer zum 01.01.2021 angehoben, lassen wir Ihren Abschlag, der auf Basis 16 % MwSt. kalkuliert ist, unverändert bis zur nächsten Jahresrechnung weiterlaufen.

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Der Ausstoß von Kohlendioxid kostet von 2021 an Geld. Die Einnahmen will der Staat wieder an die Bürger ausschütten – über den Strompreis.

Fünf Monate nach Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes hat das Kabinett den erhöhten CO₂-Preis auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte eine stufenweise ansteigende Bepreisung klimaschädlicher Treibhausgase, wie Umweltministerium und Wirtschaftsministerium gemeinsam mitteilten.

Das geschieht über den Handel von Verschmutzungszertifikaten für die Bereiche Gebäude und Verkehr: Im Januar 2021 startet dieser mit 25 Euro pro Tonne CO₂. Das entspricht den Angaben nach brutto sieben Cent pro Liter Benzin, acht Cent pro Liter Diesel, acht Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.

Im Jahr 2022 soll der CO₂-Preis 30 Euro betragen, ein Jahr später 35 Euro, 2024 wiederum 45 Euro und 2025 schließlich 55 Euro. Von 2026 an soll der Zertifikatepreis durch Versteigerungen zustande kommen. Dabei ist für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO₂ vorgegeben.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, mit einem CO₂-Preis von zehn Euro einzusteigen. Bei Verhandlungen mit den Bundesländern im Vermittlungsausschuss wurde dieser auf Druck der Grünen angehoben.

Um die Bürger dabei zu entlasten, soll beim Strompreis die sogenannte EEG-Umlage gesenkt werden. Über die Umlage finanzieren Stromkunden den Ausbau der erneuerbaren Energien mit. Das Kabinett hat nach Angaben der Ministerien nun eine Verordnung beschlossen, damit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können.

Aufpassen!!! Automatische Wechselservices für Strom- und Gaslieferverträge

Sogenannte Wechselbots oder Tarifoptimierer versprechen einen bequemen Weg zu immer günstigen Gas- und Stromtarifen. Wer diesen Komfort wählt, muss aber meist Abstriche bei der Ersparnis machen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Wechselservice, auch Wechselbot genannt, kann dabei helfen, Strom- oder Gasverträge auf bequeme Weise günstiger zu gestalten.
  • Es gibt unterschiedliche Modelle, von unverbindlichen Tarifvorschlägen bis hin zum dauerhaft automatischen Wechsel mit Vollmacht.
  • Auch wenn Sie einen solchen Tarifoptimierer beauftragen, bleiben Sie direkter Vertragspartner Ihres Energielieferanten.
  • Wer mit Hilfe eines Energiekostenberater regelmäßig wechselt, fährt am günstigsten.

Strom und Gas: Preisschere zwischen Grund- und Alternativversorgung öffnet sich.

- Strom von Alternativanbietern 18 Prozent günstiger als Grundversorgung  - Gaspreis historisch niedrig - Wechsel aus Grundversorgung spart bis zu 39 Prozent  - Verbraucher sparten durch Anbieterwettbewerb 481 Mio. Euro im Jahr bei Strom und Gas 

Nachdem der Strompreis in den vergangenen Monaten von einem Höchstwert zum nächsten kletterte, zeichnet sich zuletzt eine leichte Entspannung ab. Auf dem vorläufigen Höhepunkt im Mai 2020 kosteten 5.000 kWh Strom 1.516 Euro. Im August kostet die gleiche Menge drei Prozent weniger. 

„In der zweiten Jahreshälfte ist der durchschnittliche Strompreis bislang etwas zurückgegangen“, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Offenbar geben die Stromanbieter die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiter.“ 

Die Preise entwickelten sich bei den Grundversorgern und alternativen Stromanbietern sehr unterschiedlich. So kosten im August 5.000 kWh Strom bei den zehn günstigsten Alternativanbietern 18 Prozent weniger als in der Grundversorgung. 

„Obwohl der Börsenstrompreis seit April wieder steigt, senken alternative Stromanbieter ihre Preise für Endkunden weiter“, sagt Lasse Schmid. „Die Grundversorger dagegen sind im August sogar wieder etwas teurer geworden. Verbraucher, die ihren Strom noch aus der teuren Grundversorgung beziehen, senken ihre Stromrechnung durch einen Wechsel deutlich.“ 

Gas: Preisschere zwischen günstigen Alternativtarifen und Grundversorgung öffnet sich

Gas ist aktuell historisch günstig: 20.000 kWh kosten im August durchschnittlich 1.154 Euro. Das ist der niedrigste Wert der vergangenen zehn Jahre. 

Dabei öffnet sich die Preisschere zwischen Alternativtarifen und Grundversorgung weiter. Im Schnitt kosten 20.000 kWh Gas derzeit in der Grundversorgung 1.424 Euro, bei Alternativanbietern nur 871 Euro – das sind 39 Prozent weniger. 

„Auf die aktuell niedrigen Großhandelspreise haben bisher nur die alternativen Gasanbieter ernsthaft reagiert und ihre Preise gesenkt“, sagt Lasse Schmid. „Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist darum so attraktiv wie nie.“ 

Anbieterwettbewerb senkt Strom- und Gaspreis – Gesamtersparnis von 481 Mio. Euro im Jahr 

Die Tarife der alternativen Strom- und Gasversorger sind deutlich günstiger als die Grundversorgung. So sparten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 311 Mio. Euro bei Strom und 170 Mio. Euro bei Gas. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).* 

Verbraucher, die Fragen zu ihrem Strom- oder Gastarif haben, erhalten bei den CHECK24 Energieexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene Energieverträge sehen und verwalten Kunden im Haushaltscenter. 

*WIK-Consult: Vergleichsportale in Deutschland, https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über CHECK24 

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt: 

Julia Leopold, Public Relations Managerin, Tel. +49 89 2000 47 1174, julia.leopold@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell

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Die Energiekosten steigen in Deutschland im Durchschnitt um die 6% im Jahr!

Geringere Mehrwertsteuer und Energiepreise sorgen für negative Inflation

Die Senkung der Mehrwertsteuer wegen der Corona-Krise hat im Juli erstmals seit Jahren zu einer negativen Inflationsrate in Deutschland geführt. Die Verbraucherpreise sanken im Juli um 0,1 Prozent im Vorjahresvergleich, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte und damit seine vorläufigen Ergebnisse bestätigte. Im Vergleich zum Vormonat Juni sanken die Preise demnach um 0,5 Prozent. 

Zuletzt hatte die Inflationsrate im April 2016 im Minus gelegen. Noch im Juni 2020, kurz vor der Steuersenkung, hatte sie 0,9 Prozent betragen. Wie die Statistiker mitteilten, “dämpfte die Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020 als eine Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung nun die Preisentwicklung”. Ohne diese Maßnahme wäre die Inflationsrate demnach maximal 1,6 Prozentpunkte höher gewesen – wenngleich die Statistiker betonten, dass es sich hierbei um eine Modellrechnung handle.

Trotz wieder steigender Ölpreise auf dem Weltmarkt gingen den Angaben zufolge vor allem die Energiepreise im Juli weiter zurück: um insgesamt 6,7 Prozent. Die Statistiker verwiesen auf stark gesunkene Preise für Heizöl (minus 31,3 Prozent) und Kraftstoffe (minus 12,9 Prozent). Strom verteuerte sich demnach allerdings um 2,1 Prozent.

Die Preise im Verkehr (minus 3,2 Prozent) sowie für Post und Telekommunikation (minus 2,5 Prozent) sanken laut Statistikamt stark. Bekleidung und Schuhe wurden um 1,7 Prozent günstiger. Nahrungsmittel verteuerten sich hingegen um 1,2 Prozent und die von der Steuersenkung ausgenommenen Tabakwaren sogar um 6,6 Prozent. 

Die Preise für Dienstleistungen wie etwa die Wohnungsmiete stiegen ebenfalls um 1,2 Prozent. Für Leistungen beim Friseur und für die Körperpflege (4,9 Prozent) und beim Besuch in Restaurants, Cafés und im Straßenverkauf (1,6 Prozent) mussten trotz Mehrwertsteuersenkung höhere Preise bezahlt werden, wie die Statistiker weiter mitteilten. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe wurden demnach um 1,9 Prozent teurer.

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Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel?

Der Wechsel des Stromanbieters ist ein rein formaler Vorgang – und damit für Verbraucher völlig komplikationslos. Der Anbieterwechsel ist weder mit einem Zählertausch noch mit neuen Verkabelungen oder sonstigen technischen Arbeiten verbunden. Auch der Strom aus der Steckdose bleibt derselbe, nämlich der bundesweite Mix, den jeder Haushalt in Deutschland bezieht. Einzig und allein der Stromanbieter ändert sich – und damit verbunden der Tarif, der Preis und die Vertragsbedingungen.

Anbieterwechsel ist reine Formsache

Landläufige Vorbehalte gegen einen Stromanbieterwechsel – etwa die Befürchtung, plötzlich ohne Stromversorgung dazustehen, oder die Scheu vor bürokratischen Hürden beim Wechselprozedere – sind unbegründet.
Zum einen gilt in Deutschland eine gesetzliche Versorgungspflicht, die jedem Haushalt, auch im Falle des Anbieterwechsels, eine lückenlose Stromversorgung garantiert. Darüber hinaus bleibt der örtliche Netzbetreiber unabhängig vom jeweiligen Stromlieferanten weiterhin verantwortlich für eine störungsfreie Versorgung. Und auch die Wechselformalitäten sind heutzutage mit denkbar geringen Mühen verbunden.
Üblicherweise übernimmt der neue Versorger sogar die Kündigung des alten Vertrages. Und selbstverständlich ist der komplette Wechselvorgang, inklusive Strom-Gasvergleich und Serviceangeboten für unsere Kunden kostenlos.
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Wechselservice – Was kann ich sparen?

In einer Simulation haben wir jedes Jahr den Anbieter gewechselt und die mögliche Ersparnis inklusive der Bonuszahlungen berechnet. Hier kamen wir auf rund 240,- Euro Stromkosten und 350,-Euro Gaskosten Ersparnis pro Jahr und Wechsel. In 10 Jahren konnten wir in der Simulation durch jährliches Wechseln rund 5900 Euro an Strom und Gaskosten sparen.

Warum ist das so?
Leider setzten die meisten Versorger auf die Trägheit der Kunden. Kunden, die den Anbieter wechseln, profitieren von hohen Wechselprämien wie dem Wechselbonus und Neukundenbonus. Kunden, die nicht wechseln, zahlen mehr. Treue wird also nicht belohnt, sondern bestraft. Das ist unfair und sollte eigentlich umgekehrt sein.

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