Vorstellung eines Jungunternehmers: Autoglas Lahnstein

Yilmaz Abdurrezzak

Heute möchte ich euch einen engagierten Jungunternehmer aus unserer Region vorstellen, der sich mutig in die Selbstständigkeit gewagt hat. Mit seinem Unternehmen Autoglas Lahnstein bietet er eine breite Palette an Dienstleistungen rund um Autoglas an. Egal, ob es um den Austausch einer Scheibe oder die Reparatur eines Steinschlags geht – dieser Service steht für Qualität und Kundennähe.

Hier sind die Kernleistungen im Überblick:

Hier seine Leistungen:

• Scheibenaustausch

• Steinschlagreparatur (kostenlos* und in unter 30 Minuten!)

• Scheibentönung

• Kalibrierung der Assistenzsysteme

Kostenloser Service:

• Ersatzwagen

• Hol- & Bring-Service

• Mobiler Service

• Abwicklung mit der Versicherung

Wenn ihr also einen professionellen und schnellen Autoglas-Service benötigt, dann seid ihr bei Autoglas Lahnstein genau richtig.

Kontaktiert ihn unter der Telefonnummer: 0152 29388616 oder besucht die Website unter http://www.autoglas-lahnstein.de.

Wir wünschen Yilmaz Abdurrezzak viel Erfolg auf seinem Weg und sind gespannt, wie er sein Unternehmen weiterentwickeln wird!

Windschutzscheibe ersetzen 
Professionelle Scheibenfolierung 

Strompreis-Erhöhung: Millionen Kunden haben wegen Ampel-Haushalt jetzt ein Sonderkündigungsrecht

Im nächsten Jahr steigen die Preise für Strom nochmal deutlich. Für viele Kunden können Mehrkosten über hundert Euro dadurch entstehen. Deswegen sollte man jetzt die Kündigungsfristen kennen.

Das liegt an mehreren Faktoren: Der CO₂-Preis steigt von aktuell 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro, die Mehrwertsteuer auf Gas erhöht sich von sieben auf 19 Prozent, die Strom- und Gaspreisbremsen fallen weg und die Netzentgelte steigen ebenfalls kräftig. Für Verbraucher bedeutet all das eine erhebliche Mehrbelastung: Unterschiedlichen Berechnungen zufolge könnte eine vierköpfige Familie 2024 zwischen 100 und 200 Euro mehr im Jahr für Strom ausgeben.

Umso wichtiger ist es daher jetzt, dass man seine Rechte kennt. Bei Preiserhöhungen haben Kunden nämlich ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung bei Strompreis-Erhöhung: Das ist zulässig

Wenn Ihnen der Stromanbieter eine Erhöhung der Preise zukommen lässt, dann haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht bis zum Inkrafttreten der Erhöhung. Das gilt auch, wenn die Preise aufgrund von Steuern und Abgaben steigen. Der Stromanbieter ist verpflichtet, mindestens einen Monat vor der Preiserhöhung seine Kunden darüber zu informieren. Außerdem muss er ausführlich erklären, warum die Preise steigen und in welchem Umfang. Erfüllt der Anbieter eine oder mehrere dieser gesetzlichen Pflichten nicht, dann ist die Preisänderung unwirksam und Sie sollten dem widersprechen.

Bei Verträgen mit Preisgarantie sind Preiserhöhungen meistens grundsätzlich nicht zulässig. Dazu sollte man im Vertrag genau hinsehen, in welchen Fällen eine Preiserhöhung doch noch erlaubt ist.

Sobald man die Information zur Preiserhöhung erhalten hat, sollten Kunden vergleichen, ob es nicht einen günstigeren Stromtarif gibt. Vor allem in der Grundversorgung sind die Tarife häufig deutlich höher als bei privaten Energieanbietern. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox zahlt ein Drei-Personen-Haushalt in der Grundversorgung im Schnitt 200 Euro zu viel für Strom.

Strompreise 2024: Netzentgelte steigen wegen Ampel-Haushalt

Wie deutlich die Strompreise im kommenden Jahr steigen werden, wird regional unterschiedlich ausfallen, da die Netzentgelte vom regionalen Betreiber festgelegt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben aber bereits eine Verdopplung der Netzentgelte angekündigt. Damit könnten sich auch die Stromrechnungen von Verbrauchern und Verbraucherinnen verdoppeln. „Ein vierköpfiger Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 5.000 kWh hat dann zusätzliche Kosten von 56 Euro. Insgesamt würden die Netzentgelte für Strom 2024 so um über 100 Euro netto für eine Familie steigen. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer“,

So teuer werden jetzt Tanken, Heizen und der Strom

Rumms – der Anfang 2021 von der Bundesregierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis steigt nicht, wie ursprünglich geplant, von 30 auf 40 Euro pro Tonne, sondern auf 45 Euro. Wie sehr sich das Leben für Verbraucher nun verteuert.

Gas

Durch den höheren CO2-Preis steigen die Kosten für Erdgas um 0,36 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann 1,08 Cent pro kWh. Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zahlt dann circa 216 Euro an CO2-Kosten pro Jahr und damit knapp 75 Euro mehr im Vergleich zum Jahr 2023. Zum anderen fällt die Preisbremse auf Gas zum 1. Januar weg, wodurch eine Familie mit 20.000 kWh Gasverbrauch zusätzliche Kosten von 107 Euro hat, da sich ja zudem auch die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent verteuert.

Strom

Das Vergleichsportal Check24 wiederum hat sich über den Strompreis den Kopf zerbrochen. Aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollten 5,5 Milliarden Euro die Steigerung der Netznutzungsentgelte 2024 abfedern. Auf dieser Basis haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Höhe der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das kommende Jahr berechnet – 3,19 Cent pro kWh. Durch den Wegfall der Subvention rechnen die ÜNB mit 6,68 Cent pro kWh für das kommende Jahr – also mit mehr als doppelt so viel.

Dadurch müssen auch die Verteilnetzbetreiber die Netzentgelte für das kommende Jahr neu berechnen. Inklusive der Subvention sollten die Netzentgelte 2024 für Verbraucher im Schnitt um elf Prozent beziehungsweise 46 Euro netto (bei einem angenommenen Verbrauch von 5000 kWh) steigen.

Ein vierköpfiger Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 5000 kWh hat dann zusätzliche Kosten von 56 Euro. Insgesamt würden die Netzentgelte für Strom 2024 so um über 100 Euro netto für eine Familie steigen. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer. Macht also rund 119 Euro brutto.

Quelle: ntv.de, awi

“Schützen Sie sich jetzt vor steigenden Strompreisen: Sichern Sie Ihre Preisgarantie für die nächsten 24 Monate!”


Liebe Kundinnen und Kunden,

ich möchten euch heute über eine wichtige Änderung im Energiemarkt informieren. Die Regierung hat kürzlich entschieden, die Fördermittel in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für die großen Übertragungsnetzbetreiber nicht fortzusetzen. Diese Entscheidung wird wahrscheinlich zu einem Anstieg der Netznutzungsentgelte um 1-3 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2024 führen.

Diese Entwicklung könnte sich auf eure Stromrechnung auswirken. Ich möchte euch daher ermutigen, die aktuelle Gelegenheit zu nutzen und eine Preisgarantie für die nächsten 24 Monate zu sichern. So könnt ihr euch gegen die bevorstehenden Preiserhöhungen absichern.

Ich bin hier, um euch bei dieser Entscheidung zu unterstützen und jegliche Fragen zu klären. Nutzt die Chance, um langfristig zu sparen und startet sicher und sorgenfrei in das neue Jahr.

Herzliche Grüße und einen fantastischen Wochenstart wünscht euch

Romano Ruhmann


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Der Umweltfreundliche Strom

Strompreiserhöhung ab Januar 2024: Was Du Wissen Solltest

Datum: 11. Dezember 2023


Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr 2024 steht vor der Tür und bringt eine wichtige Änderung mit sich, die uns alle betrifft: die Erhöhung der Strompreise ab Januar. In diesem Blogbeitrag möchte ich einen Überblick darüber geben, was diese Änderung bedeutet, warum sie erfolgt und wie Du damit umgehen kannst.

Hintergrund der Preissteigerung:

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, warum die Strompreise steigen. Mehrere Faktoren spielen hier eine Rolle: die anhaltenden globalen wirtschaftlichen Herausforderungen, gestiegene Produktionskosten für Energie und nicht zuletzt die zunehmende Investition in erneuerbare Energien. Diese Faktoren führen dazu, dass Energieversorger höhere Preise verlangen müssen, um ihre Kosten zu decken.

Auswirkungen auf Verbraucher:

Für Dich als Verbraucher bedeutet das natürlich eine erhöhte Belastung. Die durchschnittlichen monatlichen Stromkosten für Haushalte werden voraussichtlich steigen, was besonders in der kalten Jahreszeit spürbar sein könnte. Es ist wichtig, dass Du Deinen aktuellen Stromvertrag überprüfst und gegebenenfalls Anpassungen vornimmst.

Tipps zum Umgang mit der Preiserhöhung:

  1. Energieeffizienz steigern: Schau Dir an, wo Du in Deinem Haushalt Energie sparen kannst. Energieeffiziente Geräte, LED-Beleuchtung und bewusstes Heizen können helfen, den Verbrauch zu reduzieren.
  2. Anbieter vergleichen: Es lohnt sich, die Preise verschiedener Stromversorger zu vergleichen. Vielleicht findest Du einen günstigeren Tarif oder attraktive Neukundenangebote.
  3. Nutzung von Förderungen: Informiere Dich über staatliche Förderprogramme. Es gibt verschiedene Unterstützungen für den Einbau energieeffizienter Systeme oder für den Wechsel zu erneuerbaren Energien.
  4. Verbrauch bewusst steuern: Versuche, Deinen Stromverbrauch zu bestimmten Zeiten zu reduzieren, insbesondere während der Spitzenlastzeiten.

Fazit:

Die Strompreiserhöhung ab Januar 2024 stellt uns alle vor Herausforderungen. Doch mit den richtigen Maßnahmen kannst Du Deine Energiekosten im Griff behalten und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Bleib informiert und handle proaktiv!


Ich hoffe, dieser Blogbeitrag gibt Dir einen guten Überblick und hilfreiche Tipps, um mit den steigenden Strompreisen umzugehen. Bleib energiebewusst!

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Viele Grüße,
Romano

Die EWE erhöht ab 1. April ihre Preise für rund 300.000 Strom- und über 160.000 Gaskunden

Betroffen sind die Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung. Der Energieversorger hebt die Preise seiner „Comfort“-Verträge an. Für Gas muss ein Standardhaushalt im Jahr jetzt 644 Euro mehr zahlen.

Die EWE, größter Energieversorger im Nordwesten, erhöht zum 1. April ihre Energiebezugspreise in der Grund- und Ersatzversorgung. Kunden zahlen dann für ihren Strom bei jeweils unverändertem Grundpreis pro Kilowattstunde (kWh) 30,48 Cent brutto mehr, für Erdgas steigt der Preis auf 10,06 Cent.

Von den Erhöhungen sind rund ein Drittel, laut Marktvorstand Michael Heidkamp rund 460.000 der circa 1,5 Millionen Kunden betroffen. Mehr zahlen müssen Kunden, die über die so genannten „Comfort“-Tarife für Strom und Erdgas ihre Energie beziehen. Verträge, die mit einer Preisgarantie abgeschlossen wurden, sind bis zu ihrem Auslaufen nicht betroffen. Zuletzt im Januar hatte der Energieversorger seine Preise angepasst.about:blank

Im Vorjahresvergleich zahlt ein Durchschnittshaushalt für Strom 9,5 Prozent und für Gas 41 Prozent im Jahr mehr. Standardkunden, die der Energielieferant mit einem Jahresstromverbrauch von 2.800 kWh, bei Gas mit 17.500 kWh berechnet, müssen 95,50 Euro beziehungsweise 644 Euro mehr zahlen.

Gaspreis lag in der Spitze im Dezember um 400 Prozent höher als im langjährigen Schnitt

Der Strompreis steigt im April um 13,1 Prozent, der für Gas um 26,4 Prozent. Heidkamp gab in einer Videokonferenz mit Journalisten als Ursache für die im Vergleich „moderaten“ Anhebungen an, dass die EWE seit Ende des vergangenen Jahres unerwartet rund 70.000 Kunden insolventer Energielieferanten in die Ersatzversorgung habe aufnehmen müssen. Diese gesetzliche Verpflichtung führe dazu, dass die eigenen langfristigen, preislich abgesicherten Energieeinkäufe am derzeit wegen der hohen Nachfrage teuren Terminmarkt aufgestockt werden müssten. Der Gaspreis lag dort in der Spitze im Dezember um 400 Prozent höher als im langjährigen Schnitt.

„Mit den neuen Preisen ist EWE dennoch im Schnitt günstiger als andere Grundversorger, die ihre Preise zum März im Durchschnitt bei Strom um rund 29 Prozent und bei Gas um rund 52 Prozent anheben“, betonte Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertrieb-GmbH, unter Bezug auf Erhebungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Bundesweit liege der Preis für Strom bei 36,19 Cent je kWh (plus 12,5 Prozent) und beim Gas bei 12,21 Cent/kWh (plus 73 Prozent).

Heidkamp fordert Änderungen der gesetzlichen Vorschriften für Grund- und Ersatzversorgung

Die zusätzlichen Beschaffungskosten könne man – ebenfalls eine Vorgabe des Gesetzgebers – nicht durch einen eigenen Tarif allein den Neukunden berechnen, sondern müsse sie auf alle Bestandskunden in der Grund- und Ersatzversorgung umlegen, erklärte Heidkamp. Bolay versprach, die Preisgestaltung über das laufende Jahr „sehr regelmäßig“ zu überprüfen. Man wolle sich nicht „an den Kunden bereichern“, versicherte ergänzend Heidkamp.

Dass die Preiserhöhungen für viele Kunden eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten, sieht auch Bolay. Der Energieversorger führe die jetzige, hohe Anpassung „erst zum Ende der laufenden Heizperiode durch“ und habe bislang die „Energiepreiskrise für die Kunden durch eine gute Planung und kluge Beschaffungsstrategie so gering wie eben möglich gehalten“.

Heidkamp fordert von der Politik Änderungen der gesetzlichen Vorschriften für die Grund- und Ersatzversorgung. Es dürfe nicht sein, dass die Bestandskunden derjenigen Energielieferanten, die mit einem verlässlichen Versorgungs- und Preismodell arbeiteten, durch die Insolvenz so genannter „Discounter“ geschädigt würden. Die Bestandskunden der EWE würden jetzt spürbar über die jetzigen Preiserhöhungen für die auf Dauer nicht tragfähigen Geschäftsmodelle von Energiediscountern büßen.

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